Eine psychologische Diagnose zu erstellen heißt, erheben wie eine Person funktioniert, und welche ihre Probleme und Ressourcen sind.
Für eine klare und detaillierte Diagnose ist es notwendig, die aus den klinischen Gesprächen hervorgegangenen Informationen mit den Ergebnissen der eigens zur Erhebung der verschiedenen Bereiche der menschlichen Funktionsweisen entwickelten Tests zu ergänzen und in Einklang zu bringen.
Es gehört zur Berufsausbildung des Psychodiagnostikers, die wichtigsten neuropsychologischen Tests, sowie Intelligenz-, Eignungs-, Persönlichkeitstests und Fragebögen unterbreiten, auswerten und interpretieren zu können. Der Psychodiagnostiker ist in der Lage, einen psychodiagnostischen Bericht zu verfassen, der präzise Angaben in Bezug auf die Funktionsweise eines Subjektes, sowie Erhebungen etwaiger Psychopathologien enthält.
Die Anwendungsgebiete der Psychodiagnostik sind vielseitig und reichen von der Bewertung der Kandidaten bei Personaleinstellungen bis zu Gerichtsgutachten und zu Erhebungen der Entwicklungsstufen bei Kindern und Jugendlichen.
Eltern, die um die kognitive Entwicklung und das psychophysische Gleichgewicht ihrer Kinder besorgt sind, können sich an einen Psychodiagnostiker wenden. Ebenso Menschen, die glauben, dass ihnen ein psychischer Schaden zugefügt wurde und die dafür einen Schadensersatzanspruch geltend machen wollen, oder ältere Menschen, die zur Vermeidung späterer Anfechtungen vor Abwicklung eines Rechtsgeschäftes oder vor bedeutenden vermögensrechtlichen Verfügungen ihre Zurechnungsfähigkeit bestätigt sehen wollen. Psychodiagnotischer Abklärung bedarf es auch, wenn für die Zuerkennung einer Zivilinvalidität eine Psychopathologie oder das bestehen einer kognitiven oder intellektiven Minderung nachgewiesen werden soll.