Amtsgutachten sind Ermittlungen, die vom Richter im Zuge eines zivil- oder eines Strafverfahrens verfügt werden. Der Richter vertraut diese Ermittlungen psycho-forensischen Experten (ASV) an, wenn die spezifische Komplexität des Falles bestimmte fachliche Kenntnisse erfordert, die er selber nicht besitzt, sodass es ihm nicht möglich wäre, den Fall zu entscheiden.
So kann der Richter im Rahmen eines Zivilverfahrens einen ASV ernennen, um festzustellen ob die in Trennung oder Scheidung begriffenen Eltern fähig sind, ihre Elternschaft in angemessener Weise auszuüben, wobei es um Fragen geht, wie: Kümmern sich die Eltern in entsprechender Weise um die Bedürfnisse des Kindes? Wie geht es dem Kind? Wem soll es anvertraut werden: der Mutter, dem Vater, oder aussenstehenden Einrichtungen oder Institutionen? In anderen Fällen soll der ASV ermitteln, ob ein Opfer von Mobbing, Unfällen, medizinischen Kunstfehlern usw. tatsächlich auch einen psychischen Schaden erlitten hat, und ob und in welchem Ausmaß diesbezügliche Schadensersatzforderungen gerechtfertigt sind. Andere psychologische Amtsgutachten können die Ermittlung der Zurechnungsfähigkeit von Personen hinsichtlich einer eventuellen Entmündigung betreffen, oder können zum Beispiel dazu dienen, festzustellen, ob das Testament eines älteren Menschen wirklich seinem letzten Willen entspricht, oder ob dieser zum Zeitpunkt der Testamentsverfassung bereits nicht mehr in der Lage war, frei von eventuellen Suggestionen über seinen Nachlass zu entscheiden.
Im Bereich der Strafverfahren verfügt der Richter ein psychologisches Amtsgutachten, um eventuelle Zweifel bezüglich der Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten zum Tatzeitpunkt bzw. im Prozessverlauf zu klären, oder, um die Vereinbarkeit eines bestimmten psychophysischen Zustandes des Angeklagten mit einem Gefängnisaufenthalt zu ermitteln. Häufig kommt es in Fällen von Kindesmissbrauch zu Ernennungen von Amtsgutachters, wobei der ASV in diesen Verfahren bewerten soll, ob belastende Erzählungen des Kindes glaubwürdig sind oder nicht. Ein Gutachten kann des weiteren Klarheit schaffen, wenn es darum geht festzustellen, ob eine (meist ältere) Person im Rahmen eines wenig vorteilhaften Rechtsgeschäftes frei entschieden hat, oder ob sie getäuscht und übervorteilt worden sein könnte.